Die IG Clubkultur Baden-Württemberg hat einen offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann und die Landesregierung verfasst
Vertreter des Nachtlebens aus allen großen Städten in Baden-Württemberg haben am Montagabend (28.06.2021) zusätzliche Öffnungsperspektiven für Clubs und Diskotheken im Südwesten gefordert. Den offenen Brief, den sie dafür Ministerpräsident Kretschmann und seiner grün-schwarzen Landesregierung übergeben haben, wurde dabei auch von Club-, Bar- und Kneipenbetreibern aus Freiburg unterzeichnet.
Konkret geht es der IG Clubkultur Baden-Württemberg darum, dass die angekündigten Lockerungen in der Corona-Verordnung für Diskos aus ihrer Sicht nicht weit genug gehen. Die neue Richtlinie, nach der dort höchstens ein Gast auf zehn Quadratmeter Fläche tanzen darf, bezeichnen sie als Schlag ins Gesicht für diejenigen, die seit über 15 Monaten versuchen würden, ihre eigene Existenz zu sichern und Alternativkonzepte auf die Beine zu stellen.
Clubbetreiber machen eigenen Gegenvorschlag für mögliche Öffnungsschritte
Ein aktives Nachtleben sehen die durch die Regeln unterbunden. Als Gegenvorschlag fordern sie von der Landesregierung vier Maßnahmen für einen sicheren Betrieb der Clubs umzusetzen:
- Einlass soll es nur für Getestete, Genesene oder vollständig Geimpfte geben, die Besucherbeschränkung soll dabei aber nicht pro Quadratmeter, sondern prozentual zur zugelassenen Kapazität des Clubs erfolgen
- Es müsste aus ihrer Sicht weitere Details zu den Ergebnissen der laufenden Modellversuche geben, um zu wissen, unter welchen Bedingungen realistische Lockerungen möglich sind
- Clubs und Diskotheken sollte erlaubt werden, das Tanzen unter freiem Himmel zu ermöglichen, solange dabei die 3G-Regeln befolgt werden
- Die Interessengemeinschaft fordert einen Dialog mit der Politik auf Augenhöhe und möchte ihre eigene Expertise mit einbringen, um Öffnungsszenarien zu erarbeiten
Die bisherigen Regeln aus der Corona-Verordnug sorgen aus Sicht der Interessengemeinschaft nur dafür, dass sich Feiern in einen unkontrollierten, privaten oder illegalen Bereich verlagern würden.
(fw)