DÜSSSELDORF Einem 74-jährigen Raucher wurde das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt
Wer in der eigenen Wohnung raucht, der muss künftig mit rechtlichen Problemen rechnen.
Ein Düsseldorfer Richter hat entschieden, dass starkes Qualmen ein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Im konkreten Fall war einem 74-jährigen Raucher das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete den Schritt mit der Belästigung für die anderen Mieter. Zu Recht – urteilte das Gericht.