WALDSHUT-TIENGEN Mietverträge, die über eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, müssen eingehalten werden
Mietverträge, die über eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, müssen eingehalten werden.
Der Vermieter darf den Vertrag nicht früher kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Vermieter in Waldshut-Tiengen einem Mann die Wohnung gekündigt, weil er sie selbst nutzen wollte. Der Mann klagte, weil der Mietvertrag über sechs Jahre abgeschlossen worden war. Zu Recht – urteilten die Richter.