
Verfassungsgericht billigt Verpackungssteuer - jetzt könnte Freiburg sie bald einführen
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Tübingen hat die Abgabe vor drei Jahren eingeführt, um das Müllaufkommen zu reduzieren
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. In der schwäbischen Universitätsstadt werden seit drei Jahren 50 cent Steuer auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher oder Einweggeschirr erhoben. Wer Mehrwegverpackungen nutzt, kann sich dagegen die Gebühr sparen.
Dadurch soll Müll vermieden werden. Ein McDonalds-Franchise-Nehmer hatte aber dagegen geklagt – erfolglos. Das heutige Urteil ist wichtig, weil das Beispiel von Tübingen Schule machen könnte. Auch die Stadt Freiburg liebäugelt schon längere Zeit mit der Einführung einer solchen Verpackungssteuer.
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