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Verbraucherschützer warnen vor vermehrter Post von Inkasso-Betrügern

Die Kriminellen versuchen über angebliche Forderungen eines Glücksspiel-Abos am Ende Geld und persönliche Daten abzugreifen

Verbraucherschützer warnen am Donnerstag (19.08.2021) vor einer Abzockmasche mit falschen Inkasso-Schreiben, die gerade vermehrt in ganz Baden-Württemberg im Umlauf sind. Dabei landen Briefe bei den Opfern, in denen 270 Euro und mehr für ein angebliches Glücksspiel-Abo gefordert werden, das in Wirklichkeit aber niemals rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg tritt dabei die Firma "EU Forderungs AG" als Absender des Schreibens auf und verweist dabei auf einen mutmaßlichen Vertrag über das Gewinnspiel-Abo "EUROWIN-24 EUROJACKPOT 6/24".

Tatsächlich existiert aber weder das Unternehmen, noch das Abonnement. Verbraucher können den Betrug gleich anhand mehrerer Punkte entlarven, wenn sie das Schreiben aufmerksam lesen. So soll die ausstehende Geldforderung auf ein polnisches oder griechisches Konto im Ausland überwiesen werden. Im Text lassen sich vermehrt Rechtschreibfehler finden. Verbindliche Pflichtangaben für solche Schreiben fehlen teilweise komplett oder sind unvollständig.

Verbraucherzentrale rät: Auf keinen Fall auf solche Zahlungsaufforderungen eingehen

Über Drohungen mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckung und Pfändung versuchen die Kriminellen ihre Opfer massiv einzuschüchtern. Außerdem täuscht die vermeintliche Inkasso-Firma eine Seriosität vor, indem sie einfach das Logo des Bundes Deutsche Inkassounternehmen verwendet. Auf dieses Siegel kann man sich in dem Fall aber keinesfalls verlassen.

Auf der zweiten Seite des Anschreibens versprechen die Verfasser außerdem mit einem Kündigungsformular konkrete Hilfe bei der Kündigung des falschen Abos. Die Verbraucherzentrale warnt davor, auf dieses unseriöse Angebot einzugehen: In Wirklichkeit versucht der Anbieter damit nur weitere Daten wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder die Bankverbindung der Menschen abzugreifen.

Die Verbraucherschützer raten allen dazu, solche Schreiben im Briefkasten am besten zu ignorieren und nicht auf solche Zahlungsaufforderungen zu reagieren. Da es sich aus rechtlicher Sicht auch um einen Betrugsversuch handelt, können Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht entweder beim nächsten Polizeirevier oder auch online über die Internetwache der Polizei in Baden-Württemberg.

(fw)