Urteil zu Nahaufnahmen von Polizisten

LÜNEBURG Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht, muss ab sofort seine Personalien angeben


 

Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht, muss ab sofort seine Personalien preisgeben. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Ein Mann hatte die Polizei bei einem Einsatz gefilmt und soll die Fotos ohne Einwilligung verbreitet haben.