SCHLESWIG Das Oberlandesgerichts Schleswig hat entschieden, dass eine verunglückte Fahrradfahrerin nur 80 Prozent Schadenersatz bekommt
Es könnte ein Urteil mit bundesweiten Folgen sein. Das Oberlandesgerichts Schleswig hat entschieden, dass eine verunglückte Fahrradfahrerin nur 80 Prozent Schadenersatz bekommt. Der Grund: Sie hatte während des Unfalls keinen Fahrradhelm auf. Die Richter argumentierten, dass Helme inzwischen bezahlbar sind und Radfahrer einem besonderen Unfallrisiko ausgesetzt sind.