Drei Gesamtfreiheitsstrafen und anschließende Sicherheitsverwahrung für 42-Jährigen
Wegen des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat die Jugendkammer des Freiburger Landgerichts einen heute 42 Jahre alten Mann aus Freiburg am Donnerstag (16. Juli 2020) zu drei Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten verurteilt - mit anschließender Sicherungsverwahrung. Zwischen 2004 und 2016 hatte der Mann drei Jungen im Alter von neun bis 13 Jahren mehrfach missbraucht. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.
Parallel für andere Taten verurteilt
Seit Mai 2019 saß der Angeklagte wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft. Für einige mutmaßliche Taten wurde der Mann freigesprochen. Verurteilt wurde er nun jeweils für drei Tatvorwürfe, da er während die Verhandlung lief, parallel für zwei andere Taten verurteilt wurde.
Auch die anschließende Sicherheitsverwahrung wurde nun angeordnet, so dass der Verurteilte auch nach verbüßter Haftstrafe nicht auf freien Fuß kommt. Grundlage hierfür war ein psychologisches Gutachten, wie das Gericht mitteilt. Um die Aussage eines heute 14-jährigen Opfers zu verifizieren, wurde ein sogenanntes aussagepsychologisches Sachverständigengutachten eingeholt.
(br)