DÜSSELDORF Gericht spricht Vermietern mehr Rechte beim Umgang mit rauchenden Mietern zu
Wer in seiner Wohnung raucht und damit andere Mieter belästigt, dem darf gekündigt werden. Das hat ein Gericht in Düsseldorf entschieden. Zigarettenqualm im Treppenhaus muss der Vermieter demnach nicht dulden, so die Richter. Im vorliegenden Fall war einem Mann nach 40 Jahren die Wohnung gekündigt worden, weil sich andere Mieter belästigt fühlten. Das Urteil bestätigt die Forderungen von Nichtraucherschutz-Verbänden, die sich bereits seit Jahren gegen verqualmte Wohnungen aussprechen und eine bessere Handhabe für Vermieter fordern. Eine aktuelle Umfrage eines Meinungsforschungsinstitut hatte hingegen kürzlich ergeben, dass ein Großteil beim Thema Rauchen in den eigenen vier Wänden tolerant ist.