Urteil im Raserprozess gefallen

FREIBURG Das Landgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten


 

Im Prozess um ein tödliches Wettrennen bei Denzlingen ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Freiburg verurteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten – wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Sowohl die Verteidiger als auch der Anwalt der Nebenklage haben angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Bei dem Unfall im Januar 2012 waren zwei Menschen ums Leben gekommen, darunter eine Frau aus Waldkirch.