Aufgrund eines Konstruktionsfehlers soll sich Metall abgerieben haben
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Sitz in Freiburg am Montag (08.06.2020) verkündet, dass die Herstellerin und Importeurin von Hüftprothesen einem Patienten wegen eines Produktfehlers 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.
Es geht um den Fall eines Klägers, dem im Jahr 2005 eine Hüftprothese implantiert worden war, bei der sich Metall abgerieben hatte. Dadurch hatte er Entzündungen und Knochenverlust erlitten. Der Mann fordert 25.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadenersatz. Das Landgericht Freiburg kam nach einer Anhörung im Oktober 2018 zu dem Schluss, dass die eingesetzte Hüftgelenksprothese einen Konstruktionsfehler aufweise. Die Herstellerin habe vor der Markteinführung nicht getestet, wie hoch der Metallabrieb in dem neuen System sei. Die Freisetzung dieser Metallpartikel und Metallionen haben dann bei dem Kläger zu den Entzündungen und dem Knochenverlust geführt. Das Landgericht verurteilte die Herstellerin und Importeurin zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro und zum Ersatz möglicher zukünftiger Schäden. Die Verurteilten gingen in Berufung, am Montag (08.06.2020) wurde darüber entschieden, dass die Firma die Entschädigungszahlungen tätigen muss.
Insgesamt sind über 1000 solcher Hüftprothesen im Freiburger Loretto-Krankenhaus implantiert worden, von denen die Mehrheit bisher aber keine Probleme verursacht hat. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts wird eine Klagewelle erwartet. Bisher sind noch 15 weitere Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht anhängig.
(dk)