Bernhard H., Maria H. Vermisstenfall, Landgericht Freiburg, Prozess, © Patrick Seeger - dpa

Urteil im Fall der jahrelang verschwundenen Maria aus Freiburg ist rechtskräftig

Die Frist für mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil ist nun abgelaufen

Nach dem jahrelangen Verschwinden der damals minderjährigen Maria H. aus Freiburg ist das Urteil des Freiburger Landgerichts gegen ihren Begleiter Bernhard H. inzwischen rechtskräftig.

Das bestätigt das Gericht am Montag (05.08.2019) der Deutschen Presse-Agentur dpa. Demnach haben nun sowohl der Verteidiger des angeklagten Mannes als auch die Vertreter der Nebenklage auf eine mögliche Revision des Prozesses verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil bereits wenige Tage nach dem letzten Verhandlungstag anerkannt.

Sechs Jahre Gefängnis für Bernhard H.

Der Richterspruch ist damit rechtlich bindend, es gibt keine Möglichkeit mehr, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Das Landgericht hatte Anfang Juli den 58-jährigen Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen, sowie wegen schwerer Kindesentziehung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Eine anschließende Sicherungsverwahrung ist für ihn nicht vorgesehen, da für ihn keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen soll.

Keine Sicherungsverwahrung nach Verbüßen der Haftstrafe

Der Mann war im Mai 2013 mit dem rund 40 Jahre jüngeren Teenager ins Ausland geflüchtet und hatte das Mädchen dort nach Überzeugung des Richters immer wieder sexuell missbraucht. Ihr Weg führte die beiden auf mehreren Stationen durch Osteuropa hin nach Italien, wo sie dann mehrere Jahre unentdeckt verbrachten.

Erst nach fünf Jahren trennte sich Maria von ihrem Begleiter, den sie ursprünglich im Internet kennengelernt und vor ihrem Verschwinden auch mehrfach heimlich getroffen hatte. Von Sizilien aus fuhr sie allein nach Mailand und nahm dort erstmals wieder Kontakt zu ihrer Familie auf. Maria und ihre Mutter traten bei dem Gerichtsprozess als Nebenklägerinnen auf.

(fw)

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