Der Begriff bezieht sich auf das Fließband, auf das die Studenten in der Mensa ihre Teller stellen, um sie zum Abspülen zu befördern:
Die Betreiber der Freiburger Uni-Mensen wollen ab sofort das so genannte "Bändern" nicht mehr dulden. Das Studierendenwerk hatte die Initiative nach ihrem ersten Auftauchen erst einmal gewähren lassen. Eine Gruppe von rund 40 Studenten hatte seitdem regelmäßig das übrig gebliebene Essen auf den zurückgegebenen Tellern vom Rückgabeband an sich genommen und es so gratis verzehrt. Weil viele Teller in der Mensa teilweise noch halbvoll zurückgehen, hatte sich das Bändern aus ihrer Sicht gelohnt - zumal die Gruppe mit ihrem Vorgehen vor allen Dingen ein Zeichen gegen die Wegwerf- und Überflussgesellschaft setzen möchte. Nach den offiziellen Zahlen sollen hingegen nur ein Prozent aller Teller noch mit größeren Mengen an Lebensmitteln auf dem Band landen.
Hygienerisiko gering - Schwierigkeiten eher rechtlicher Natur
Problem ist nun allerdings, dass das Studeirendenwerk als Betreiber juristisch für die Essensreste verantwortlich gemacht werden kann. Wenn hier einer der Studenten durch nicht mehr verzehrbare Lebensmittel auf den Restetellern erkrankt, müsste dabei theoretisch die Mensa haften. Diese bewertet die Essensreste daher als hygienisch bedenklich. Der Freiburger Hygieneexperte Ernst Tabori vom Deutschen Beratungszentrum für Hygiene schätzt die Gefahr hingegen als eher gering ein. Solange die "Bänderer" ein gesundes Immunsystem haben und frisches Besteck benutzen gäbe es keine größeren Hygienemängel, als wenn man sich mit Freunden eine Portion Pommes Frites teilen würde. Nur in bestimmten Lebensmitteln wie Suppen könnten sich Erreger theoretisch ausbreiten, meint Tabori.
Bändern ist kein Diebstahl
Haftung ist das eine Thema - strafbar machen sich die Studenten beim Bändern hingegen nach bestehender Rechtsauffassung nicht: Aus juristischer Sicht ist ungeklärt, wessen Eigentum die Essensreste sind, wenn sie auf dem Rückgabeband stehen. Das halbe Schnitzel sei in diesem Moment herrenlos, so der Freiburger Wirtschaftsjurist Norbert Müller. Daher handelt es sich auch nicht um Diebstahl. Probleme gibt es nur, wenn ein Mitarbeiter das Tablett bereits in der Hand hält oder die Studenten ihr Tablett direkt an die Bänderer übergeben.