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Übersicht: Diese neuen Corona-Regeln gelten seit Montag in Baden-Württemberg

Strengere Regeln zur Eindämmung der Pandemie seit Montag in Kraft

In Baden-Württemberg gelten seit Montag (19.10.2020) neue Corona-Regeln. Mit der dritten und höchsten Pandemiestufe reagiert die grün-schwarze Landesregierung auf die seit Tagen steigenden Infektionszahlen im Südwesten. Unter anderem gilt eine verschärfte Maskenpflicht und strenge Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit. Die Regelungen greifen, unabhängig davon, ob im jeweiligen Stadt- oder Landkreis die kritische Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten wird.

  • Überall in öffentlichen Bereichen, etwa Fußgängerzonen, muss eine Maske vor Mund und Nase getragen werden, sofern nicht sicher ist, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden kann. In Schulen gilt die Maskenpflicht ab Klasse fünf nun auch im Unterricht. Zudem dürfen sich im privaten Rahmen nur noch maximal zehn Menschen treffen - es sei denn, sie leben in höchstens zwei verschiedenen Haushalten. Zu Veranstaltungen sind maximal 100 Teilnehmer zugelassen.
  • Kliniken sollen ihre Kapazitäten für Corona-Patienten stufenweise anpassen und nicht zwingend notwendige Behandlungen schrittweise reduzieren. Die Fieber-Ambulanzen und Corona-Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren.
  • Städte und Landkreise, deren Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche über 50 liegt, können noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen - wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren. Landesweit lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag bei 46,3.
  • Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnt die Bevölkerung vor einem erneuten herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens. Wenn die Einschränkungen der dritten Alarmstufe über sieben bis zehn Tage nicht wirkten, werde man die Maßnahmen verschärfen und etwa die Treffen im öffentlichen Raum drastisch einschränken.

(dpa/br)