Rheintalbahn, Gleise, Fundament, © Uli Deck - dpa

Tunnel-Desaster auf der Rheintalstrecke bei Rastatt bleibt ohne strafrechtliche Folgen

Zehntausende Pendler mussten nach der ungewollten Absenkung der Gleise über Wochen auf Ersatzbusse umsteigen

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat ihre Ermittlungen gegen die Deutsche Bahn im Fall des eingestürzten Bahntunnels bei Rastatt eingestellt. Das haben die Ermittler baden.fm am Freitag (12.01.2018) mit einem Schreiben bestätigt. Die teilweise anonym erstatteten Strafanzeigen gegen die DB Holding AG, die Deutsche Bahn AG, die DB Netz AG und die beteiligten Bau- und Planungsunternehmen bleibt damit ohne Erfolg.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft waren keine Menschen in Gefahr

Die Ermittler konnten keine Hinweise auf einen Anfangsverdacht finden, dass sich die Beteiligten wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr oder wegen fahrlässiger Baugefährdung schuldig gemacht haben könnten. Zu dieser Entscheidung kommen die Staatsanwälte vor allem deshalb, weil nach dem Unglück keine Menschen oder weitere Sachen von besonderem Wert zu Schaden gekommen sind. Nachdem die Bauarbeiter den Wassereintritt in dem Tunnel bemerkt hatten, wurde die Rheintalstrecke innerhalb von 16 Minuten komplett gesperrt. In diesem Zeitraum waren bereits ein ICE, ein Güterzug und eine Regionalbahn über die betroffene Stelle gefahren. Erst später hatten sich aber die Gleise bei Rastatt abgesenkt.

Zu dem Unglück auf der Rheintalbahn war es bei Tunnelbohrarbeiten am 12. August 2017 gekommen. Auch Pendler und Reisende aus Südbaden haben die Auswirkungen zu spüren bekommen. Erst Anfang Oktober konnten wieder alle Züge die wichtige Hauptverkehrsachse ohne Unterbrechung befahren.

(fw)