Basketball, Korb, © Uwe Anspach - dpa (Symbolbild)

Trainingsgruppen von maximal 20 Personen, nicht mehr als 500 Zuschauer

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Corona-Verordnung Sport aktualisiert

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat eine neu ausgearbeitete Fassung der sogenannten „Corona-Verordnung Sport“ verkündet. Damit sollen Missverständnisse ausgeräumt werden, die aufgekommen sind, seit im Land die höchste Pandemiestufe greift.

Für Sport- und Trainingsgruppen sowie das Mannschaftstraining gilt grundsätzlich eine maximale Gruppengröße von 20 Spielern oder Sportlern. Dies biete alle Voraussetzungen für einen sinnvollen Trainingsbetrieb. "Für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball gelten damit die gleichen Regelungen wie bisher", kommentiert der Südbadische Fußballverband (SBFV) den Beschluss.

Zwar könne die Gruppengröße in Einzelfällen überschritten werden, wenn dies für bestimmte Trainingssituationen zwingend erforderlich sei, so die Landesregierung. Der Vorgang müsse jedoch mit den regional zuständigen Behörden (Ortspolizeibehörde, Gesundheitsamt) abgestimmt werden.

Zuschauer-Obergrenze von 500

Eine generelle Beschränkung der maximal zulässigen Zuschauerzahl für Sportveranstaltungen auf 100 Personen gibt es laut Verordnung nicht - allerdings eine klar definierte Grenze von maximal 500 Sportlern und Zuschauern bei Sportwettkämpfen. Lokal können Behörden lediglich strengere Vorgaben erlassen, zum Beispiel die Zuschauerzahl weiter zu reglementieren oder eine Maskenpflicht anzuordnen.

Verpflichtend sei es für alle Vereine, die Hygiene- und Abstandsgebote einzuhalten - beispielsweise einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, erläutert auch der SBFV. Auf "gesellige Aktivitäten vor und nach dem Spiel oder dem Training" gelte es zu verzichten.

(br)