Ein grauenhaftes Unglück in Freiburg hat jetzt rechtliche Konsequenzen
Das Amtsgericht Freiburg hat einen Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von fast 4.000 Euro verurteilt. Der 60-Jährige soll vor knapp drei Jahren in Freiburg ein elektrisches Garagentor nicht richtig repariert haben. Wenige Wochen später wurde der 71-jährige Garagenbesitzer von dem Tor so unglücklich eingeklemmt, dass er an den Folgen starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.