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Tod einer Artistin bei Rust: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Entscheidung des Landgerichts ein

account_circletoday 15. Oktober 2019
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Landgericht Freiburg lehnt Anklage ab

+++ UPDATE, 15.10.2019 +++

Nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Freilassung des 30-jährigen Angeklagten eingelegt hat,  äußert sich nun der Anwalt des Angeklagten.

Rechtsanwalt Florian Rappaport schreibt in einer Pressemitteilung:

Mein Mandant hat Alla K. nicht getötet. Und er hat auch nicht ihre Leiche transportiert. Ich kann jedes einzelne Indiz entkräften, das die Staatsanwaltschaft vorlegt. Bisher war unsere Verteidigungsstrategie gegen den Tötungsverdacht selbst vorzugehen. […] Erst jetzt konzentrieren wir uns auf die Indizien, die angeblich für den Leichentransport durch meinen Mandanten sprechen.

Weiter gibt er an, dass es keine belastenden Beweise gegen seinen Mandanten gibt. 

Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat ein Verfahren wegen des Vorwurfs auf Totschlag abgelehnt. Der Haftbefehl gegen den 30-jährigen Angeklagten wurde aufgehoben. Diese Entscheidung lehnt die Staatsanwaltschaft Freiburg ab.  

 

+++ URSPRUNGSMELDUNG +++

Rund fünf Monate nach dem Fund einer Frauenleiche im Altrhein bei Rust bleibt der Tod der 33-jährigen Artistin weiter ungeklärt. Der tatverdächtige Ex-Freund der Frau muss sich nicht wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat ein Verfahren wegen dieses Vorwurfs abgelehnt. Der Haftbefehl gegen den 30-Jährigen wurde aufgehoben. Das Gericht geht zwar "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon aus, dass er die Leiche seiner früheren Partnerin in eine Plastikfolie verpackt, mit Hantelgewichten beschwert und im Altrhein versenkt hat. Die Untersuchungen hätten aber keinen Anhaltspunkt zur Todesursache und zu einem möglichen Motiv des Mannes erbracht. An der Leiche gab es keine Zeichen von Gewaltanwendung. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt hält das Landgericht deshalb nicht für beweisbar.

Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt

Ganz anderer Ansicht ist die Staatsanwaltschaft Freiburg. Sie hat nach eigenen Angaben sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt. Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Verdächtigen weiter einen dringenden Tatverdacht und hält eine Hauptverhandlung für notwendig.

Opfer war Artistin im Europa-Park

Die Frau galt seit Ende April als vermisst, ihre Leiche wurde am 18. Mai 2019 im Altrhein bei Rust gefunden. Sie arbeitete als Artistin im Europa-Park, ihr Ex-Freund war dort zusammen mit ihr aufgetreten. Außerdem war die 33-Jährige schon im Fernsehen in einer RTL-Castingshow als Artistin zu sehen.

Der Beschuldigte wurde am 19. Mai 2019 festgenommen. Er bestreitet die Tat. Wegen des Vorwurfs des Computerbetrugs in drei Fällen muss sich der 30-Jährige aber noch vor dem Amtsgericht Ettenheim verantworten. Er soll vom Konto des Opfers mehrfach unberechtigt Geld abgehoben haben.    

(dpa/rg)

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