Oberlandesgericht gibt Beschwerde von Staatsanwaltschaft statt
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am Dienstag (11.02.2020) entschieden, dass der Tod einer Artistin bei Rust doch vor Gericht kommt. Die 33-jährige Ukrainerin war im Mai tot im Altrhein gefunden worden. Aus Mangel an Beweisen lehnte das Landgericht Freiburg im Oktober 2019 eine Anklage gegen ihren 31-jährigen Ex-Partner ab. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft Freiburg und die Eltern der Toten sofort Beschwerde ein. Dieser Beschwerde hat das OLG jetzt stattgegeben. Damit muss sich der 31-Jährige doch wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten.
Am 18. Mai 2019 wurde eine Frauenleiche im Altrhein bei Rust gefunden. Nach der Identifizierung stellte sich heraus, dass es sich um eine Artistin des Europa-Parks handelte. Sie war in eine Plastikfolie verpackt und mit Hantelgewichten beschwert im Rhein versenkt worden. Die Obduktion des teilweise schon verwesten Leichnams konnte zwar die genaue Todesursache nicht klären. Allerdings liegt ein Fremdverschulden nahe. Viele Indizien, vor allem Spuren in einem Trailer im Europa-Park und am Leichnam, sowie Beobachtungen von Zeugen sprechen dafür, dass der Angeklagte seine Ex-Partnerin getötet, die Leiche verpackt und in den Rhein geworfen hat. Deshalb muss sich der 31-Jährige vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Die Beweise reichen aber nicht aus, um ihn erneut zu verhaften. Der Angeklagte bleibt damit auf freiem Fuß.
(dk)