Nach dem gewaltsamen Tod der Freiburger Studentin Maria L. an der Dreisam muss sich ihr mutmaßlicher Mörder nun bald vor Gericht verantworten:
Nach umfassenden Prüfungen und weiteren Ermittlungen in dem Fall hat die Staatsanwaltschaft Freiburg am Donnerstag Anklage gegen den festgenommenen Tatverdächtigen Hussein K. wegen Mordes erhoben. Obwohl der junge Mann zum Zeitpunkt des Gewaltverbrechens mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits volljährig war, soll er trotzdem vor die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg kommen, schreiben uns die Ermittler.
Hussein K. war mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits volljährig
Sie gehen selbst davon aus, dass Hussein K. mindestens 21 Jahre alt war und folgen damit den Ergebnissen eines medizinischen Gutachtens. Da dies aber keine einhundertprozentige Sicherheit über das Alter liefern kann, haben sich die Staatsanwälte lieber dazu entschlossen "auf Nummer Sicher zu gehen" und kein Prozess vor dem Schwurgericht anzupeilen. Dieser hätte ansonsten im Extremfall sogar platzen können. Mit der Entscheidung ans Jugendgericht zu ziehen stehen den Strafverfolgern hingegen alle Türen offen:
Erwachsenenstrafrecht auf vor Jugendkammer möglich
Auch dort können die Richter Hussein K. prinzipiell nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen. An der drohenden, lebenslänglichen Höchststrafe für Mord würde das im Falle einer Verurteilung damit nichts ändern. Die Staatsanwaltschaft sieht gleich zwei Merkmale, die für einen Mord und nicht für Totschlag sprechen: Er soll die Studentin heimtückisch und zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes getötet haben.
Gericht entscheidet nun über Prozesstermin
Der Beschuldigte selbst hatte sich in Deutschland als 17-jähriger Flüchtling aus Afghanistan ausgegeben. Ihm wird zu Last gelegt, dass er im Oktober 2016 die 19-jährige Studentin Maria L. auf dem Nachhauseweg von einer Party vergewaltigt und ermordet haben soll. Die junge Frau war letztendlich bewusstlos in der Dreisam ertrunken. Hussein K. hat sich auch nach seiner Festnahme nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Die Ermittler waren ihm über aufwändige Spurensicherung am Tatort und über Videoaufzeichnungen einer VAG-Überwachungskamera auf die Schliche gekommen.
Jetzt muss die Jugendkammer des Freiburger Landgerichts über das weitere Verfahren entscheiden. Einen Termin für die Gerichtsverhandlung gibt es noch nicht.