Jede Justizvollzugsanstalt soll mit 18 elektronischen Fußfesseln für ihre Insassen ausgestattet werden
Um das Risiko von Übergriffen während des Freigangs weiter zu senken, sollen verurteilte Häftlinge in Baden-Württemberg schon bald immer eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) vor, über den der Landtag in Stuttgart in der kommenden Woche abstimmen wird.
Gefangene mit langen Haftstrafen und Sicherungsverwahrte im Fokus
Geplant sind 18 solcher Fußfesseln für jedes Gefängnis im Land. Damit könnten die Justizbehörden dann jedes Jahr rund 320 Ausgänge genau überwachen. Zum Einsatz kommen soll die Technik dabei ausschließlich bei Inhaftierten mit besonders langen Haftstrafen oder einer angeordneten Sicherungsverwahrung. Sollte einer von ihnen einen Fluchtversuch starten, kann die Polizei ihn mit Hilfe eines eingebauten GPS-Senders schneller wieder fassen.
Anlass für den gesetzlichen Vorstoß ist ein Gewaltverbrechen vom Dezember 2017 aus Heilbronn. Damals war ein verurteilter Mörder vom Besuch seiner Angehörigen in Friedrichshafen nicht mehr in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt und hatte stattdessen zwei Frauen überfallen. Die Ermittler konnten ihn erst drei Tage später schnappen.
(fw)