Offenburg: Honauer Bluttat – Gericht erkennt auf Tötung auf Verlangen

Das Landgericht Offenburg hat einen 20-Jährigen aus dem Raum Kehl wegen Tötung auf Verlangen zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Damit blieb der Richter deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Jugendstrafe wegen Mordes gefordert hatte. Der Angeklagte hatte im Sommer 2013 einen 32-jährigen Freund am Rheinufer bei Honau erschossen. Nach Ansicht des Gerichts sprach die Mehrzahl der Indizien eher für Tötung auf Verlangen als für Mord.

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