Der Versuch hat nicht nur gezeigt, welche Hygienemaßnahmen gut funktionieren, sondern auch Schwachstellen aufgedeckt
In ganz Baden-Württemberg dürfen ab Dienstag (08.06.2021) wieder die Achterbahnen rollen, Karussells fahren und Sommerrodelbahnen in Betrieb gehen. Weil der Modellversuch zu den Öffnungsschritten im Europa-Park erfolgreich war, sollen die Erkenntnisse daraus ab sofort allen Freizeitparks und vergleichbaren Angeboten im Land zu Gute kommen.
In Deutschlands größtem Freizeitpark hatten Forscher der Uni Freiburg die strikten Besucherbegrenzungen und Hygienekonzepte wissenschaftlich begleitet. Unter anderem haben sie dafür mehr als 1.000 Besucher umfassend zu ihren Erfahrungen vor Ort befragt.
So konnten sie nicht nur nachweisen, dass die ergriffenen Maßnahmen funktionieren, sondern auch Schwachstellen ausfindig machen. Am Freitag haben die Wissenschaftler ihren Bericht dem Sozialministerium vorgelegt, jetzt hat die Behörde die einzelnen Punkte ausgewertet.
Andrang auf besonders beliebte Fahrgeschäfte muss unbedingt vermieden werden
Größte Herausforderung sind demnach die Wartezeiten an den besonders beliebten Hauptattraktionen, weil dort schnell größere Menschenmassen zusammenkommen und es dadurch schwieriger wird, immer den Abstand einzuhalten.
Der Europa-Park wollte genau dieser Entwicklung gegensteuern, indem sich Besucher schon morgens beim Betreten des Geländes über eine App ein festes Zeitfenster für viele Fahrgeschäfte buchen konnten. Als Reaktion auf die neue Erkenntnis sollen nun zusätzliche Sicherheitsmitarbeiter und extra Hygiene-Angebote Menschenaufläufe im Park noch zuverlässiger vermeiden.
Als weiteres Ergebnis steht außerdem fest, dass es offenbar keine zusätzliche Desinfektion von Oberflächen auf den Fahrgeschäften braucht, solange die Besucher selbst regelmäßig die Gelegenheit haben, sich die Hände in den Warteschlangen zu desinfizieren.
Insgesamt habe das Modellprojekt gezeigt, dass die Öffnungs von Freizeitparks mit Abstands- und Hygieneregeln gut funktioniert, so das Fazit des Gesundministeriums-Amtschefs Dr. Uwe Lahl. Er sieht nun die Betreiber vergleichbarer Einrichtungen im Land dazu aufgefordert, sich die Ergebnisse genau anzuschauen und in die individuellen Schutzmaßnahmen mit einzubeziehen.
Für den Besuch von Freizeitparks gelten damit bestimmte Voraussetzungen. So erhält beispielsweise nur Zutritt, wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist, genesen oder einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen kann.
(fw)