
München: Landesbischof Bedford-Strohm ruft zur Solidarität für zum Tode verurteilte Christin auf
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Volker Faigle, der Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland für den Sudan und Südsudan, nennt das, im Sudan verhängte Todesurteil gegenüber einer schwangeren Christin eine schwere Verletzung des Menschenrechts der Religionsfreiheit. Dies dürfe von der Öffentlichkeit nicht hingenommen werden.
Die 27-jährige Frau wurde zum Tode verteilt, weil sie vom islamischen Glauben abgefallen sei. Die Verurteilte erklärte jedoch, sie sei Zeit ihres Lebens Christin gewesen. Deshalb ist sie auch nicht bereit, zum Islam überzutreten, um dem Todesurteil zu entgehen. Die junge Frau wurde von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen. Auf Abfall vom Glauben, steht im Sudan die Todesstrafe. Sollte sie sich nicht zum Islam bekennen, droht der Angeklagten der Vollzug der Hinrichtung zwei Jahre nach der Geburt ihres Kindes, das im Juni zur Welt kommen soll. Zusätzlich wurde sie zu Peitschenhieben verurteilt, weil ihre Ehe mit einem Christen nach der Scharia nicht anerkannt
sei.
Die EKD appellierte an die sudanesische Regierung, die Todesstrafe für die Frau auszusetzen und grundsätzlich abzuschaffen.
Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, auch Mitglied im Rat der EKD, nennt das Todesurteil „barbarisch“. Er ruft dazu auf, für die Frau zu beten und Protestbriefe an die sudanesischen Botschaft in Berlin zu schreiben.