
IHK Südlicher Oberrhein warnt vor Verpackungssteuer
Geschäftsführung: Modell nicht auf Städte wie Freiburg anwendbar
Nachdem das Bundesverfassungsbericht die Verpackungssteuer in Tübingen für zulässig erklärt hat, will die Stadt Freiburg die Regelung prüfen und gegebenenfalls übernehmen. Die höchste gerichtliche Instanz der Bundesrepublik hatte bestätigt, dass die Stadt Tübingen für Wegwerfgeschirr oder Einwegbecher eine zusätzliche Gebühr verordnen darf, die man sich bei der Benutzung von Mehrweggeschirr vermeiden kann.
"Das macht die Regelung aber noch lange nicht sinnvoll", findet Alwin Wagner, der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein. Städten wie Freiburg, in denen über die neue Regelung nachgedacht wird, rät er dringend davon ab. Das Tübinger Modell lasse sich nicht auf andere Städte ummünzen. Sinnvoller sei ein ausgeklügelteres Pfandsystem.
Die Stadt Freiburg hatte nach dem Urteil des Gerichts angekündigt, eine Einführung dieser Regel zu prüfen.
(br)