Vor Abschlussprüfungen ist der Vorlesungsbesuch jetzt wieder erlaubt - und Betriebe und Kitas dürfen jetzt selbst Nachweise über erfolgte Schnelltests ausstellen
Für die Studierenden in Baden-Württemberg sind ab Montag (02.05.2021) wieder mehr Präsenzveranstaltungen an ihren Unis und Hochschulen möglich. Die Landesregierung hat in der Nacht zum Sonntag spezielle Ausnahmen in der Corona-Verordnung geschaffen, um den Lehrbetrieb wieder schrittweise zu ermöglichen.
Demnach dürfen jetzt auch Studenten vor Abschlussprüfungen oder vergleichbaren Teilprüfungen wieder Vorlesungen und Seminare vor Ort besuchen. Bisher war das nur für Erstsemester erlaubt und bei Studieninhalten, die sich beim Lernen von zuhause aus nicht ins Digitale übertragen lassen - wie etwa Laboruntersuchungen in den Naturwissenschaften.
Schnelltest am Arbeitsplatz: In vielen Fällen für Zertifikat kein Extra-Termin beim Testzentrum mehr notwendig
Eine weitere wichtige Regeländerung betrifft den Ablauf in vielen Unternehmen, in der Kinderbetreuung und bei den Dienstleistungsbetrieben in Baden-Württemberg. Wenn dort fachkundiges oder speziell geschultes Personal einen Corona-Schnelltest durchführt, dürfen diese Mitarbeiter künftig auch einen offiziellen Nachweis über das Testergebnis vor Ort ausstellen.
Wer bisher so ein anerkanntes Zertifikat benötigt hat, musste dafür oft auf Schnelltest-Zentren, Apotheken und andere Angebote von Profis ausweichen, selbst wenn am Arbeitsplatz bereits regelmäßig getestet wurde. Voraussetzung für die Vereinfachung ist laut Staatsministerium jetzt nur noch, dass ein geeigneter Beschäftigter den Test überwacht und das Ergebnis im Anschluss bescheinigt.
dpa / (fw)