Heimkind, Offenburg, Familiengericht, © Steffen Schmidt - dpa

Streit um Unterhalt für Mutter eines früheren Heimkindes endet mit Vergleich

Beide Parteien einigen sich auf Einmahlzahlung

Am Oberlandesgericht in Karlsruhe wurde am Mittwoch (10.04.2019) der Streit um Unterhaltszahlungen mit einem Vergleich abgeschlossen. Dabei einigten sich die beiden Parteien auf eine Einmalzahlung an das zuständige Sozialamt in Höhe von 15 000 Euro, so der Anwalt der 55 jährigen Klägerin.

Sachstand der Anklage war die Übernahme der Pflegekosten einer Tochter für ihre pflegebedürftige Mutter. Die Frau aus Hessen wollte die Kosten nicht übernehemen, da sie als Kind in ein Heim gegeben wurde und keinen Kontakt mehr zu der Mutter hatte. Sie lehnte außerdem eine anteilge Kostenübernhame ab. Daraufhin ging der Fall in die zweite Instanz vor das Landesobergericht in Offenburg, wo man zu dem Vergleich geraten hatte.

Die Mutter der Frau lebt in Offenburg in einem Pflegeheim, die Kosten dafür zahlt laut Gericht zum großteil das Sozialamt. Weitere Kosten kommen nicht auf die Frau zu.

(andu)