Dem Beschuldigten wird unter anderem Mord und versuchte Vergewaltigung vorgeworfen
Nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim haben die Staatsanwaltschaft Gießen und das Polizeipräsidium Mittelhessen ihre gemeinsamen Ermittlungen abgeshlossen. Gegen einen 30 Jahre alten Mann aus Waldsolms (Hessen) hat die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht Gießen erhoben. Sie wirft ihm Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vor. Sollte der Beschuldigte verurteilt werden, droht ihm neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war
Konkret wird dem 30-Jährigen zur Last gelegt, die 14-jährige Schülerin am Nachmittag des 21.07.2022 mit seinem Auto in Gottenheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) abgeholt und nach Hessen in ein Waldgebiet bei Langgöns-Cleeberg (Landkreis Gießen) gebracht zu haben. Im Bereich eines Feldweges soll der Beschuldigte das Mädchen kurz nach Mitternacht getötet haben. Die Strafverfolgungsbehörden gehen aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war. Im Anschluss an das Tötungsdelikt soll der Beschuldigte den Leichnam zum Teufelsee bei Echzell (Wetteraukreis) gebracht haben, wo er am 29.07.2022 von Einsatzkräften der hessischen Polizei aufgefunden werden konnte. Der 30-Jährige war schon als Jugendlicher wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden. Er verbrachte deshalb zehn Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bis Anfang 2022 war der Mann in einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Im Frühjahr 2022 soll er erneut ein Mädchen belästigt haben.
Täter und Opfer lernten sich offenbar bei "Snapchat" kennen
Durch die umfangreichen Ermittlungen (es wurden unter anderem 122 Zeugen vernommen), die Auswertung von über 30.000 Chats und die Einholung einer Vielzahl von rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Gutachten gelang es Polizei und Staatsanwaltschaft, einen dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten zu begründen. Aufgrund der digitalforensischen Untersuchungen des Handys des Tatverdächtigen konnte festgestellt werden, dass sich Ayleen und der Angeschuldigten offenbar Ende April 2022 via "Snapchat" kennengelernt und fortan eine Vielzahl von Nachrichten miteinander ausgetauscht hatten.
Das Hauptverfahren soll am Landgericht Gießen verhandelt werden
Das Schwurgericht in Gießen wird in den kommenden Monaten über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Aus Pietätsgründen und zur Vermeidung einer etwaigen Beeinflussung von Zeugenaussagen machen Polizei und Staatsanwaltschaft keine weiteren Auskünfte zum konkreten Tatablauf und den sonstigen Tatumständen.
(dpa/rg)