Von der Jugendlichen und ihrem Begleiter hatte mehr als fünf Jahre lang jede Spur gefehlt
Die Klägerseite ist mit dem Urteil aus dem Prozess um die jahrelange verschwundene Maria H. aus Freiburg einverstanden. Die Staatsanwaltschaft wird gegen die Entscheidung des Freiburger Landgerichts keine Revision einlegen, bestätigt eine Behördensprecherin am Montagnachmittag (15.07.2019).
Staatsanwaltschaft wird keine Revision einlegen
Das Gericht hatte am letzten Dienstag (09.07.2019) den 58-jährigen Angeklagten Bernhard H. zu sechs Jahren Gefängnis ohne nachträgliche Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Mann soll im Mai 2013 mit der 40 Jahre jüngeren und damals noch minderjährigen Maria ins Ausland geflüchtet sein. Die beiden hatten sich im Internet kennengelernt und mehrfach in einem Freiburger Hotel getroffen - gegen den Willen der Familie des Mädchens. Er hatte das Maria nach Überzeugung des Richters in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht. Erst nach über fünf Jahren hat sich Maria von ihrem Begleiter getrennt und ist von Sizilien aus über Mailand zu ihrer Mutter nach Freiburg zurückgekehrt.
Gericht sieht keine Gefahr für Allgemeinheit
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs und schwerer Kindesentziehung neben der Haftstrafe auch eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. So wäre er nach dem Verbüßen seiner Strafe nicht mehr auf freien Fuß gekommen.
Diese Forderung hat das Gericht aber zurückgewiesen, weil aus Sicht der zuständigen Kammer von dem Mann keine Gefahr für die Allgemeinheit ausginge.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auch der Verteidiger des Angeklagten kann noch Rechtsmittel einlegen. Dazu gab es allerdings am Montag noch keine Entscheidung.
(fw)