Auch die Basler Fasnacht wird das Verbot betreffen, alle großen Umzüge fallen ins Wasser
Als Schutzmaßnahme gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus hat die Schweiz am Freitagvormittag (28.02.2020) bis auf Weiteres alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern am gleichen Ort verboten. Das hat der schweizerische Bundesrat öffentlich bestätigt. Voraussichtlich werden die Maßnahmen bis zum 15. März andauern, sie können bei Bedarf aber auch noch verlängert werden.
Mit dem weitreichenden Schritt möchten die Behörden erreichen, dass die Erkrankungswelle in der Schweiz möglichst verhindert oder hinausgezögert werden kann. Das Verbot gilt für Großevents wie den anstehenden Genfer Autosalon, größere Fußballspiele, aber voraussichtlich auch die geplante Fasnacht in Basel.
Diese stand wegen des Coronavirus schon seit Donnerstag auf der Kippe. Die Organisatoren hatten ihre Entscheidung eigentlich auf Freitagmittag angekündigt. Jetzt ist ihnen die Politik zuvorgekommen: Alle großen Umzüge und Guggenkonzerte sind abgesagt. Das umfasst auch den so genannten Morgestraich, mit dem die Basler traditionellerweise in den frühen Montagmorgenstunden in die fünfte Jahreszeit starten. Aber auch der Cortége und alle Fasnacht-Events mit Schnitzenbängg oder Guggenkonzerte sind in Basel gestrichen.
Buurefasnacht in Weil am Rhein und Hauingen findet wie geplant statt - Entscheidung in Sulzburg stand bis zum Nachmittag aus
Für die geplante Buurefasnacht in der südbadischen Grenzstadt Weil am Rhein gab es aus Sicht der Narren hingegen nach dem Bekanntwerden der Entscheidung aus der Schweiz grundsätzlich Hoffnung. Und tatsächlich haben die Veranstalter am Nachmittag online verkündet, dass der große Umzug aus aktueller Sicht wie geplant stattfinden kann. Allerdings behalten es sich die Behörden vor, die Situation noch einmal neu zu bewerten, falls sich die Lage mit den Coronavirus-Infektionen in der Region drastisch ändern sollte.
In Lörrach-Hauingen soll die Buurefasnacht wie geplant stattfinden. Die Stadtverwaltung hat mit dem Landkreis Lörrach und dem Gesundheitsamt die Lage geprüft und kommt zu dem Schluss, dass aktuell kein Risiko besteht, welches eine Absage des Umzugs in Hauingen begründen würde. Die Stadt ruft alle Umzugsteilnehmer und Zuschauer aber dazu auf, grundsätzlich auf empfohlene Hygienemaßnahmen zu achten und speziell bei der Fasnet vorsichtig zu sein.
Auch in Sulzburg hatten die Organisatoren in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden am Freitagmittag zuerst hin und herüberlegt. Der 1. Zunftmeister der Narrenzunft Castellberger Diebelbisser aus Ballrechten-Dottingen Dirk Zimmermann sagte uns am Vormittag, man verfolge die Planungen in Weil am Rhein sehr genau und stehe in direktem Austausch, auch mit den Behörden. Die Entscheidung für den Umzug in Sulzburg, der letztes Jahr schon einmal ausfallen musste, kam dann gegen 16:30 Uhr: Auch hier haben sich die Veranstalter aus aktueller Sicht für eine Durchführung des närrischen Treibens entschlossen.
Sollte das Robert-Koch-Institut über das Wochenende hinweg zur Einschätzung kommen, dass die Gefahrenlage sich verschärft, dann kann der Veranstaltung aber trotzdem noch eine kurzfristige Absage drohen.
Regelung soll keine Großunternehmen betreffen, sondern vor allem Veranstaltungen
In der Schweiz hat das Verbot unterdessen massive Auswirkungen, trotzdem sind nicht alle Menschenansammlungen gleichermaßen betroffen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Besuchern müssen die Organisatoren zusammen mit dem jeweiligen Kanton und seinem Gesundheitsdepartement eine Risikoabwägung vornehmen und dann erst über mögliche Absagen entscheiden.
Und auch Mitarbeiter von großen Büros oder Industriehallen, in denen teilweise ebenfalls mehr als 1000 Angestellte im selben Gebäude arbeiten, sollen von der Regelung ausgenommen sein. Dort können sich die Menschen auch frei bewegen und geltende Hygienemaßnahmen selbstständig einhalten, sagt Bundesrat Alain Berset nach der außerordentlichen Sitzung des Parlaments. Die Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren Heidi Hanselmann ergänzt:
Wir fühlen uns nicht mehr in der Lage, die Situation so organisieren zu können. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr ist jetzt virulent, deshalb ist es auch wichtig, dass Maßnahmen entschieden werden, die kohärent durch die ganze Schweiz durchgezogen werden.
Auch wenn die Verbote mit teils massiven wirtschaftlichen Folgen in der Schweiz einhergehen werden, ist aus Sicht von Berset die oberste Priorität die Gesundheit der Bevölkerung. Er verweist gleichzeitig auf das eidgenössische Epidemiengesetz: Dort gebe es keine Verantwortung des Bundes für wirtschaftliche Schäden und auch keine Härtefallklausel für besondere Personen.
Bisher 15 bestätigte Coronavirus-Infektionen in der Schweiz
In der gesamten Schweiz waren bis zum Freitagvormittag 15 bestätigte Infektionsfälle mit dem neuartigen Coronavirus bekannt, zwei davon im Universitätsspital Basel. Mehr als 100 Kontaktpersonen befinden sich zusätzlich in Quarantäne. Im Gegensatz zu den jüngsten Fällen in Deutschland war die Übertragungskette für die Gesundheitsbehörden in der Schweiz bisher immer klar. Es gab dort noch keinen Fall, bei dem die Gesundheitsdepartements nicht herausfinden konnten, wo und wie sich die betroffene Person angesteckt hat.
Auch bei den drei infizierten Patienten in Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald konnte ein direkter Bezug zu einer Geschäftsreise in der vergangenen Woche nach München sichergestellt werden. Dort litt offenbar ein anderer Teilnehmer des Business-Meetings aus Italien an der Lungenkrankheit. Allen drei Betroffenen gehe es den Umständen entsprechend gut, sie zeigen bisher keine schweren Symptome, so ein Sprecher der Freiburger Uniklinik auf baden.fm-Anfrage.
(fw)