Im schlimmsten Fall hätte der Helikopter abstürzen können, warnt die Crew des "Christoph 54"-Helikopters
Nach einem gefährlichen Zwischenfall am Freiburger Flugplatz vor einigen Tagen warnt die DRF Luftrettung am Mittwoch (26.05.2021) vor dem Steigenlassen von Drachen oder Drohnen in der Umgebung.
Als die Crew des Rettungshubschraubers "Christoph 54" zu einem Notfalleinsatz in Sulzburg losfliegen wollte, wäre ihre Maschine beim Abheben beinahe in der Luft mit einem Lenkdrachen zusammengestoßen. Den hatten zwei Unbekannte direkt hinter den Absperrungen des Flugplatzes steigen lassen, nur wenige Meter unterhalb der Flughöhe des Helikopters.
Das hätte zu schweren Schäden am Fluggerät führen können und im Ernstfall sogar zu einem möglichen Absturz, warnen die Einsatzkräfte - etwa, wenn sich die Schnur des Drachen um den Rotorkopf gewickelt hätte oder die Steuerrungsstangen verbogen hätte. Ein Ausweichmanöver wäre in der Situation nach Einschätzung des Piloten nicht mehr möglich gewesen.
Flugverbotszone gilt auch für das Steigenlassen von Drachen
Die alarmierte Polizei hat von den beiden Passanten keine Spur mehr gefunden. Dafür haben die Beamten in unmittelbarer Nähe eine Familie mit einem Kinderdrachen entdeckt. Der steigt zwar an einer viel kürzeren Schnur in die Höhe als der Lenkdrache, kann aber in der Nähe des Start- oder Landeplatzes grundsätzlich ebenfalls zu einer Gefahr werden.
Um solche Vorfälle zu vermeiden, besteht rund um kleine Flugplätze und große Flughäfen grundsätzlich eine Flugverbotszone von 1,5 Kilometern. Viele Menschen wissen aber nicht, dass die nicht nur für Drohnen oder Modellflieger gilt, sondern auch für Drachen.
Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr rechnen. Wer den Einsatz von Rettungs- oder Intensivtransporthubschraubern behindert, gefährdet Menschenleben, heißt es dazu von der DRF Luftrettung.
(fw)