
Psychiatrisches Gutachten im Prozess um Mordfall von Todtnau
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Halluzinatorische Schizophrenie macht Angeklagten wohl nicht schuldunfähig
Vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen wird weiterhin gegen einen 48-Jährigen verhandelt, der im vergangenen September seine Lebensgefährtin in Todtnau mit über 20 Messerstichen umgebracht haben soll. Der Beschuldigte ist geständig, es geht vor allem um die Frage, ob der Mann in Haft soll oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Ein psychiatrischer Sachverständiger vermutet bei dem Mann eine halluzinatorische Schizophrenie. Dies gab er am gestrigen Dienstag (26.03.2025) am vierten Verhandlungstag zu Protokoll. Der Beschuldigte sehe eine Verschwörung gegen sich. Seine Schuldfähigkeit sei dadurch aber nicht eingeschränkt gewesen.
(br)
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