35-Jähriger soll Mädchen erpresst haben, unsittliche Fotos und Videos von sich anzufertigen
Vor dem Schöffengericht am Freiburger Amtsgericht wird ab Montag (14.03.2022) gegen einen 35-Jährigen verhandelt, der sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht haben soll. Dem Angeklagten liegen insgesamt 22 Taten zur Last, darunter 15 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Verbreitung von kinderpornografischen Schriften und drei Fälle der versuchten sexuellen Nötigung. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte soll zwischen September 2018 und April 2021 insgesamt 15 verschiedene Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren über Instagram, Whatsapp oder die Plattform "Knuddels“ angeschrieben und seine Identität sowie sein Alter falsch angegeben haben. Durch Täuschungen, teilweise auch durch Drohungen oder finanzielle Anreize, soll er die Mädchen dazu veranlasst haben, nicht jugendfreie Fotos oder Videos von sich zu fertigen. Wenn die Mädchen ablehnten, habe er gedroht, bereits gefertigte Aufnahmen an den Opfern bekannte Personen oder Verwandte zu schicken. In einzelnen Fällen habe er die Drohung dann auch in die Tat umgesetzt und die Dateien versandt.
Angesetzt sind drei Verhandlungstage. Mit einem Urteil wird am 25.03.2022 gerechnet.
Weitetrer Missbrauchsprozess ab Donnerstag
Am Donnerstag (17.03.2022) wird dann gegen einen 69-Jährigen verhandelt, der sich zwischen 1999 und 2003 an seiner zu Beginn der Taten sechsjährigen Tochter vergangen haben soll. Der Mann aus dem Ortenaukreis ist deshalb des schweren sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener beschuldigt. In diesem Prosess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte ab 06.04.2022 fallen.
(br)