33-Jähriger muss sich wegen Mordes verantworten
Im Fall eines mutmaßlichen Auftragsmords beginnt am 02. März 2020 am Landgericht Freiburg der Prozess gegen einen 33-Jährigen. Der Angeklagte ist wegen Zuhälterei vorbestraft und steht noch unter Bewährung. Im Juli 2019 soll er im Freiburger Industriegebiet Haid einen 24-Jährigen mit zwei Kopfschüssen getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von den Mordmerkmalen der Heimtücke und der Habgier aus. Der Angeklagte soll die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt haben.
Der Auftrag zum Mord kam von einem Anwalt
Ein Freiburger Rechtsanwalt soll den Mord beauftragt und dem Angeklagten dafür 50.000 Euro gezahlt haben. Das Geld soll aus Drogengeschäften des Opfers stammen und von dem Anwalt verwahrt worden sein. Gegen diesen Anwalt wurde auch ermittelt, er hat sich aber in der Untersuchungshaft das Leben genommen.
Das Gericht will acht Zeugen und zwei Rechtsmediziner hören
Das Freiburger Landgericht will in dem Prozess insgesamt acht Zeugen und zwei rechtsmedizinische Sachverständige befragen. An dem Verfahren sind außerdem zwei Nebenkläger beteiligt: die Mutter und der Vater des Tatopfers. In dem Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Am 19. März könnte das Urteil fallen.
(rg)