Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Vergewaltigung und unterlassene Hilfeleistung vor
Im Prozess um die mutmaßliche mehrfache Vergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg hat der Staatsanwalt den elf Angeklagten gewalttätiges und erniedrigendes Verhalten vorgeworfen. Die 18-Jährige, die Opfer des Verbrechens wurde, habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid am Mittwoch (26.06.2019) zum Prozessauftakt am Landgericht Freiburg. Sie sei den Männern zweieinhalb Stunden lang schutzlos ausgeliefert gewesen. Die elf Angeklagten haben dies dem Staatsanwalt zufolge für schwere und mehrfache Sexualstraftaten ausgenutzt. Die Taten ereigneten sich im vergangenen Oktober vor einer Disco in Freiburg.
Demnach hatte der Hauptangeklagte die 18-Jährige unter dem Vorwand, ihr ein Tattoo am Oberschenkel zeigen zu wollen, nach draußen gelockt. Als die junge Frau sich umdrehte, um zurück zur Disco zu gehen, habe er sie in einem Gebüsch vor der Disco von hinten gepackt, ihren Rock, die Strumpfhose und Unterhose heruntergerissen und sie vergewaltigt.
Opfer soll durch Ecstasy und K.o.-Tropfen hilf- und wehrlos gewesen sein
Die Frau sei durch den Konsum einer hoch dosierten Ecstasy-Tablette und eines mutmaßlich mit K.o.-Tropfen präparierten Getränks völlig hilf- und wehrlos gewesen. Nach der ersten Vergewaltigung ging der 22-Jährige der Anklage zufolge zurück in die Disco und berichtete anderen Männern, dass draußen eine Frau liege, "die man ficken könne", so Schmid. Die wegen der Drogen krampfende und weinende 18-Jährige habe versucht, die Männer abzuwehren - mit Hilfe ihrer Fingernägel und kleiner Stöckchen, die im Gebüsch lagen. Jedoch ohne Erfolg. Dabei verletzte sie aber laut dem Staatsanwalt einige der Männer, die nun angeklagt sind.
Den Männern im Alter von heute 18 bis 30 Jahren wird laut Anklage Vergewaltigung und unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. Acht der Angeklagten stammen Gerichtsangaben zufolge aus Syrien. Hinzu kommen zwei Männer aus Algerien und dem Irak sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Die Frau, die Opfer des Verbrechens wurde, ist in dem Prozess Nebenklägerin. Sie wird Gerichtsangaben zufolge am 11. Juli unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen.
Nur ein Angeklagter will sich zur Sache äußern
Die Angeklagten wollen sich, mit einer Ausnahme, nach Angaben ihrer Verteidiger zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Beweislage sei äußerst dünn, sagte der Verteidiger eines der Angeklagten, Jan-Georg Wennekers. Die Frau könne sich an nichts erinnern. Und es gebe kaum Spuren. Klare Beweise fehlten.
Kurz vor dem Beginn des Prozesses, der mit fast eineinhalbstündiger Verspätung begann, hatte der Anwalt des Hauptangeklagten eine Erklärung seines Mandanten im Laufe des Verfahrens angekündigt. Der 22-Jährige sei nicht im Sinne der Anklage schuldig. Zudem sei die Vorverurteilung im Vorfeld des Prozesses erheblich gewesen, sagte Anwalt Jörg Ritzel der Deutschen Presseagentur.
Der Prozess wird bis zunächst Ende Dezember fortgesetzt. Einen Termin für ein mögliches Urteil gibt es laut Gericht noch nicht.
(dpa/rg)