Staufen, Pädophilenring, Festnahme, © Markus Donner - dpa

Prozess gegen Hauptbeschuldigte im Staufener Missbrauchsfall hat begonnen

+++ Update: Mutter und Lebensgefährte kündigen Aussage an +++

Die 48-jährige Mutter des missbrauchten Jungen und ihr Lebensgefährte haben eine Aussage vor Gericht angekündigt. Beide haben über ihre Anwälte mitteilen lassen, dass sie sich zum Missbrauchsfall äußern wollen und haben dafür den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Ob der Richter dem stattgeben wird, soll noch entschieden werden.

Zentrale Figuren im Missbrauchsfall angeklagt

Am Freiburger Landgericht hat der Prozess gegen die beiden Hauptbeschuldigten im Staufener Missbrauchsfall begonnen. Berrin T. und ihr Lebenspartner Christian L. wird vorgeworfen, den heute neunjährigen Jungen für mehr als zwei Jahre im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben.

Christian L. hatte zuvor in einer Zeugenaussage gegen einen weiteren Angeklagten angekündigt, ein Geständnis abzulegen, wohingegen Berrin T. schwieg. Sowohl die Mutter als auch ihr 39-jähriger Partner sollen das Kind auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben. In dem Fall gibt es insgesamt acht Tatverdächtige. Jeder von ihnen ist einzeln angeklagt.

Der Lebensgefährte der Mutter hat umfassend gestanden und den Ermittlern Hinweise gegeben." - Staatsanwältin Nikola Novak

Christian L. hat gestanden, die Mutter schweigt weiterhin

Von den Taten soll es mehrere Videos geben, die von den Tätern stammten und jetzt als Beweismittel dienten. Im Prozess selbst soll es auch darum gehen, die Rolle der Mutter zu beleuchten. Gemeinsam mit ihrem Freund soll sie auch ein heute sechsjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben.

Ich erhoffe mir, auch wenn es vielleicht unrealistisch ist, von der angeklagten Kindsmutter vielleicht mal eine Erklärung zur Motivation"- Rechtsanwältin Katja Ravat, Vertreterin der Nebenklage

Der Junge ist in einer Pflegefamilie und ist noch nicht bereit über den Fall zu sprechen

Ravat vertritt in dem Prozess den Jungen. Das Ziel von Anklage und Nebenklage seien langjährige Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung, insbesondere für den bereits vorbestraften Lebensgefährten der Mutter.

Der Junge befindet sich in staatlicher Obhut. Ihm gehe es den Umständen entsprechend gut, so seine Anwältin. Er befinde sich in einer Pflegefamilie und vermisse, so Ravat, weder seine Mutter, noch den Lebensgefährten.

(gm)

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