Sie sollen einfach über den Schwerverletzten am Fuße der Treppe hinweggestiegen sein
Wegen unterlassener Hilfeleistung müssen drei Sexarbeiterinnen aus Basel eine Geldstrafe zahlen und einer ihrer Kunden sogar hinter Gitter. Dazu hat sie das Basler Strafgericht am Mittwoch (02.01.2019) verurteilt.
Hintergrund der Gerichtsverhandlung war der Unfalltod eines Mannes in einem Bordell am Rande der Basler Altstadt. Der 63-Jährige war im November 2017 nachts in dem Gebäude eine Treppe runtergestürzt und dabei mit dem Kopf in den Drahtseilen des Geländers hängengeblieben. Eine Überwachungskamera hatte aufgezeichnet, wie die Prostituierten und ihre Freier über den Schwerverletzten hinweggestiegen waren, ohne Erste Hilfe zu leisten oder weiter nach ihm zu sehen.
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Sie hatten vor Gericht ausgesagt, dass sie davon ausgingen, dass sich bereits ein junger Mann um den Blutenden kümmern würde. Dem war aber offenbar nicht so. Erst eine Viertelstunde später soll dieser den Verletzten entdeckt und den Notruf gewählt haben. Der gestürzte Mann ist eine Woche später im Krankenhaus gestorben.
Auf die Mitarbeiterinnen kommt jetzt eine Strafe von 90 Tagessätzen in Höhe von jeweils 10 Schweizer Franken zu. Ein abwesender 30-jähriger Kunde aus Deutschland muss für vier Monate hinter Gitter, weil er bereits wegen Gewaltverbrechen vorbestraft war. Eine Genugtuungs-Forderung von der Familie des gestorbenen Mannes nach mehreren Tausend Franken haben die Richter hingegen abgelehnt. Das Urteil ist für alle Seiten noch nicht rechtskräftig.
(fw)