Glasflasche, Glasscherben, Bierflaschen, © Pixabay (Symbolbild)

Ortenaukreis verhängt Sperrstunde ab 23 Uhr

Rechtliche Bedenken wurden vom Sozialministerium geklärt

Nachdem die Landkreise Lörrach und Breisgau-Hochschwarzwald sowie der Stadtkreis Freiburg eine Sperrstunde ab 23 Uhr beschlossen haben, zieht der Ortenaukreis nach. Ab Samstag (24.10.2020) müssen Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr ihre Läden schließen. Der sogenannte Gassenausschank von Getränken ist ebenfalls untersagt.

Das Landesgesundheitsamt hat in seinem Fallzahlenbericht am Donnerstagabend (22.10.2020) gemeldet, dass der Ortenaukreis erstmals den Grenzwert von 50 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner (Inzidenz) innerhalb der letzten sieben Tage überschritten hat. Mit 240 gemeldeten Neuinfektionen liegt die 7-Tages-Inzidenz im Ortenaukreis nun bei „55,7“.

Allerdings war man sich im Landratsamt nicht sicher, ob die Sperrstunde eine verhältnismäßige Maßnahme für die Berufsfreiheit sei. Deshalb hatte sich der Ortenaukreis direkt an das Sozialministerium gewandt. Diese hatten die rechtlichen Bedenken geklärt, so dass der Landkreis per Allgemeinverfügung eine Sperrstunde ab 23 Uhr für Gastronomiebetriebe inklusive Außenabgabeverbotes von Alkohol verhängt hat.

Die Allgemeinverfügung tritt am 24. Oktober in Kraft.

(dk)