Gruppenvergewaltigung, Freiburg, Tatort, © baden.fm

Opfer im Hans-Bunte-Fall sagt aus

Zeugenaussage per Videoschaltung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit 

Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung unweit des Hans-Bunte-Areals im Industriegebiet Nord hat das Opfer vor dem Freiburger Landgericht ausgesagt. Der öffentliche Teil der Verhandlung dauerte nur wenige Minuten. Die Geschädigte war nicht persönlich im Saal anwesend, sondern wurde per Videoübertragung zugeschaltet. Die Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

Mit der Videoübertragung sollte der heute 19-jährigen Frau erspart werden, sich bei ihrer Aussage im gleichen Raum wie die elf Angeklagten aufzuhalten. Diese sollen sie im vergangenen Oktober in einem Gebüsch nahe der Diskothek im Freiburger Industriegebiet Nord vergewaltigt haben, als die junge Frau unter Drogeneinfluss stand und deshalb wehrlos gewesen sein soll. Mit der räumlichen Trennung solle eine Verschlimmerung ihrer Symptome, die sie seit dem Vorfall plagten, verhindert werden. Das Opfer leide an Schlafstörungen, Alpträumen und Angstzuständen. 

Schutzwürdige Informationen aus dem persönlichen Lebensbereich 

Entgegen einem Antrag der Verteidigung eines Angeklagten musste die junge Frau nicht im Gerichtssaal erscheinen, während die Angeklagten diesen verlassen und per Videoübertragung zugeschaltet werden sollten. Als Begründung gab Richter Stefan Bürgelin den großen logistischen Aufwand an. 

Da ihre Zeugenaussage besonders schutzwürdige Informationen aus dem “persönlichen Lebensbereich” der Frau betreffe, entschied das Gericht, die Öffentlichkeit während ihrer Aussage von der Verhandlung auszuschließen. Bei ihrer Aussage wurde die Geschädigte von einer Prozessbegleiterin der Freiburger Beratungsstelle “Frauenhorizonte” unterstützt. Der Staatsanwalt sagte, die Frau habe "sehr angespannt, zugleich aber sehr gefasst" gewirkt. Ihre Ausführungen hätten im Wesentlichen der Anklage entsprochen.

20 weitere Verhandlungstermine 

Zwei der Angeklagten hatten behauptet, der Geschlechtsverkehr mit der Frau sei einvernehmlich gewesen. Allerdings wies die Frau zahlreiche Verletzungen auf, so die ermittelnden Beamten. Weiterverhandelt wird am 29. Juli. Anberaumt sind 20 weitere Verhandlungstermine bis zum Jahresende. 

(br)