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Eine Fahrgemeinschaft aus der Ortenau hat mit einer riskanten Aktion in den vergangenen Wochen wiederholt für Verkehrsbehinderungen im Oberkircher Tunnel gesorgt. Der Fahrer hatte immer donnerstags und freitags wiederholt in einer kleinen Pannenbucht gehalten, um einen der Passagiere aussteigen zu lassen, während der Verkehr nur wenige Meter entfernt bei voller Fahrt vorbeirauschte. Der ausgestiegene Mann verließ die Tunnelröhre anschließend über den Notausgang. Das Sicherheitssystem des Tunnels reagierte darauf jeweils mit einer automatischen Tempo-Reduktion für die Autofahrer im Tunnel und gelben Blinklicht-Warnzeichen. Als die Polizei die Pendler diesmal stellen konnte, gaben sie sich ahnungslos. Ihnen wäre nicht bewusst gewesen, dass es verboten ist, in einer Nothaltebucht auch ohne Notfall zu stoppen. Für sie sei die illegale Abkürzung durch den Tunnel-Notausgang schlichtweg die kürzeste Strecke nach Hause gewesen.