Grundsteuer, Steuererklärung, Eigentum, Immobilie, Wohnung, Haus, Eigentumswohnung, Steuern, Finanzamt, © Jens Büttner - dpa (Symbolbild)

Noch immer fehlen viele Grundsteuer-Erklärungen in Baden-Württemberg

Frist zur Abgabe nicht verlängert wie in Bayern - Erinnerungsschreiben folgen

Auch einen Monat nach Fristende haben viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Südwesten ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Das erfuhr die Deutschen Presse-Agentur aus dem Finanzministerium. Für die Grundsteuer B lägen demnach nun 85 Prozent der Erklärungen vor. Die Frist endete am 31. Januar.

"Aktuell befinden wir uns in der Kulanzphase", teilte das Ministerium mit. "Wer seine Erklärung noch nicht gemacht hat, sollte das nun schnellstmöglich nachholen. Dann sind auch keine negativen Folgen zu befürchten." Im nächsten Schritt werde das Finanzamt Erinnerungsschreiben verschicken. Diese gingen voraussichtlich nach Ostern raus. Insgesamt sind im Südwesten 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) sei für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März, so das Ministerium von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). Dann folge auch hier eine Erinnerung - voraussichtlich gegen Ende des zweiten Quartals 2023. Bei der Grundsteuer A seien aktuell (Stand 28.2.) etwa 20 Prozent aller Erklärungen da, teilte das Ministerium mit.

(dpa/br)