Die Bürgermeisterwahl in Neuenburg wird wiederholt.
Weder die Stadt noch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald legen Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ein. Es hatte vor drei Wochen entschieden, dass die Wahl vom 19. April für ungültig erklärt werden muss. Grund dafür war ein veröffentlichter Artikel im Neuenburger Gemeindeblatt. In diesem war Amtinhaber Joachim Schuster einseitig positiv hervorgehoben worden, urteilten die Richter. Seine Herausforderin Beate Wörlein hatte dagegen geklagt.
Darüber hinaus waren wegen einer Internetpanne am Tag der Wahl Testergebnisse veröffentlicht worden. Diese haben nahe gelegt, dass die Wahl bereits angeschlossen gewesen sei. Der neue Wahltermin steht noch nicht fest. Sowohl Amtsinhaber Joachim Schuster als auch seine Konkurrentin Beate Wörlein hatten angekündigt, erneut zu kandidieren.