Nacht, Auto, Verkehr, Rückspiegel, Raser, Tempo, Geschwindigkeit, © Pixabay (Symbolbild)

Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in der Ortenau fällt weg

Der Landkreis lag zuletzt wieder mehrere Tage unterhalb des entscheidenden Inzidenz-Grenzwerts

Menschen ohne vollständige Corona-Schutzimpfung und ohne entsprechenden Genesenen-Nachweis dürfen im Ortenaukreis ab Montag (13.12.2021) auch wieder abends und nachts ihre Wohnung verlassen. Weil die Infektionszahlen im Landkreis fünf Tage lang in Folge unter dem landesweiten Grenzwert von 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lagen, fällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte dort wieder bis auf Weiteres weg.

Das hat das Gesundheitsamt des Ortenauer Landratsamts am Sonntag angekündigt und verweist auf die entsprechende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Falls sich die Infektionslage wieder zuspitzen sollte und der Grenzwert innerhalb der Corona-Alarmstufe II erneut an zwei Tagen hintereinander überschritten wird, könnte die Maßnahme wieder zum Einsatz kommen.

Verlassen der Wohnung war nachts nur in Ausnahmefällen erlaubt

Zuletzt durften ungeimpfte Menschen im Ortenaukreis ihr Zuhause wegen der vielen Neuansteckungen mit dem Coronavirus zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählten neben medizinischen Notfällen unter anderem der Weg zur Arbeit und zurück, das Ausüben eines Ehrenamts oder beispielsweise auch das Versorgen von Tieren - also etwas das Gassigehen mit dem Hund.

Wer hingegen mindestens zwei Impfungen gegen das Coronavirus vorweisen konnte oder eine Infektion nachweislich überstanden hatte, blieb von dieser Maßnahme ausgenommen. Die komplette Regelung finden Sie bei Bedarf zum Nachlesen in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im Internet.

(fw)