Nach vier Tagen fällt das Urteil am Landgericht Freiburg
Im Prozess gegen den Mann, der Martin Horn am Wahlabend 2018 angegriffen hat, ist am Mittwoch (18.03.2020) das Urteil gefallen. Der 55-jährige Täter muss sich in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen.
Der Beschuldigte hatte am 06. Mai 2018 den frisch gewählten Oberbürgermeister Martin Horn angegriffen. Zuerst hat er ihm ein Getränk auf den Anzug geschüttet und anschließend einen Faustschlag und Fußtritte versetzt. Horn brach sich die Nase, hatte einen „Cut“ unter dem linken Auge und Prellungen. Außerdem brach ein Stück seines Schneidezahns ab. Zum Prozessauftakt hatte Schläger ein Geständnis abgelegt und sich für die Tat entschuldigt. Er hatte aufgrund einer psychischen Erkrankung Wahnvorstellungen. Das Landgericht befand ihn deswegen für schuldunfähig. Verurteilte ihn allerdings wegen Körperverletzung und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Die Strafe wird auf Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, dass er vier Jahre ambulant psychiatrisch in einer Klinik behandelt wird.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(dk)