Zu Dritt könnte es bereits letztes Jahr schon einmal zu einem ähnlichen Übergriff gekommen sein
Die Pressekonferenz der Ermittler hat am Freitagvormittag (Zusammenfassung zum Nachlesen) (02.11.2018) neue Details im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Diskobesucherin aus Freiburg ans Tageslicht gebracht. Demnach laufen gegen den Hauptverdächtigen Majd H. bereits weitere Ermittlungen in einem separaten Fall aus dem Jahr 2017.
Schon damals soll er zusammen mit zwei weiteren Verdächtigen eine Frau sexuell missbraucht haben. Allerdings handelte es sich damals nur um einen Anfangsverdacht, der sich bisher nicht weiter bestätigen ließ. Vor dem Hintergrund des neuen Sexualverbrechens von Mitte Oktober 2018 prüfen die Ermittler die Vorwürfe gegen den 21-Jährigen noch einmal intensiv in einem eigenständigen Ermittlungsverfahren. Weitere Details wollten sie dazu bislang nicht bekannt geben, um kein Täterwissen zu verraten.
Auswertung des Landeskriminalamts liefert zwei bisher unbekannte DNA-Spuren
Nach dem Übergriff vor einer Disko im Freiburger Industriegebiet-Nord sucht die Polizei ab sofort außerdem nach zwei weiteren, bisher noch unbekannten Verdächtigen. Über eine Auswertung von sichergestellten DNA-Spuren sind zwei weitere Treffer aufgetaucht, die bisher keinem der bisher acht festgenommenen mutmaßlichen Täter zugeordnet werden können. Damit steigt die Zahl der Verdächtigen in dem Fall auf mindestens zehn.
Beim Ablauf des Verbrechens gehen die Ermittler inzwischen davon aus, dass Majd H. der 18-Jährigen ein Getränk ausgegeben und sie nach draußen begleitet hat, nachdem sie in dem Club eine Tablette Ecstasy zu sich genommen haben soll. Draußen kam es dann gegen den Willen der Jugendlichen zu schweren sexuellen Übergriffen, so der Verdacht der Ermittler.
Anschließend sei der Verdächtige noch einmal zurück in die Disko gegangen, um dort seine Freunde über die wehrlose junge Frau zu informieren. Im Anschluss sollen auch sie sich dann an ihr vergangen haben.
Haftbefehl wurde am 10. Oktober 2018 erlassen - vier Tage vor dem Gewaltverbrechen
Bei dem Gespräch haben die Ermittler auch teilweise auf die Frage reagiert, warum sie den gesuchten jungen Mann erst vergleichsweise spät festnehmen konnten. Er war bereits wegen verschiedener vorgeworfener Körperverletzungs- und Sexualdelikte aufgefallen.
Einzeln betrachtet, hatten sich aus diesen aber am Anfang noch keine Haftgründe ergeben. Erst wenn eine Verdunkelungs- oder eine Fluchtgefahr anzunehmen ist, kann die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beim zuständigen Gericht beantragen. Das hat sich dann erst aus der Summe der Verdachtsfälle und aus ihrem Charakter heraus ergeben, so Staatsanwaltschaftssprecher Michael Mächtel.
(fw)