Nach dem Freiburger Dreisammord an einer jungen Studentin landet jetzt auch das zweite große Kapitalverbrechen aus Südbaden vor Gericht
Noch diesen Herbst muss sich der mutmaßliche Mörder der Endinger Joggerin Carolin G. vor dem Freiburger Landgericht verantworten. Das hat die Behörde jetzt angekündigt und hat die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zugelassen. Prozessauftakt vor dem Schwurgericht ist dann am 22. November 2017. Es sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach noch Ende Dezember 2017 fallen.
Sicherungsverwahrung zwar nicht Teil der Anklage - aber grundsätzlich möglich
Dabei kann dem 40-jährigen Angeklagten bei einer Verurteilung möglicherweise auch eine anschließende Sicherungsverwahrung drohen. Weil er bisher noch nicht für die Bluttat am Kaiserstuhl zur Rechenschaft gezogen wurde, kommt diese Maßnahme nicht während der eigentlichen Verhandlung in Betracht, heißt es in einem Schreiben. Allerdings behalten sich die Richter vor, den Fernfahrer möglicherweise nach dem Urteil dauerhaft wegzusperren, falls sie von seiner Schuld überzeugt sind.
Der mutmaßliche Täter soll der 27-jährigen Carolin am 6. November 2016 in einem Waldstück in den Reben zwischen Endingen und Bahlingen aufgelauert haben. Dort erschlug er sie mit einer mitgeführten Eisenstange und hat sich an ihr vergangen, glauben die Ermittler.
Ähnliche Bluttat aus Österreich hat die Ermittler auf die heiße Spur geführt
Die Soko war dem Mann über eine weitere Bluttat im österreichischen Kufstein auf die Schliche gekommen. Hier soll er bereits Jahre vorher eine französische Austauschstudentin ebenfalls vergewaltigt und getötet haben. Die Mautdaten aus Österreich haben die Ermittler schließlich auf die Fährte des Angeklagten gebracht.
Weil die verwendete Eisenstange in beiden Fällen bei Lastwagen zum Einsatz kommt, hatten sich die Ermittlungen schnell auf die Fernfahrerbranche konzentriert. Im Sommer 2017 ließ sich der Mann dann widerstandslos am Kaiserstuhl festnehmen. In Österreich soll ihm nach dem Urteil aus Freiburg noch ein zusätzlicher Prozess gemacht werden.
(fw)