Ihm wird unter anderem sexueller Missbrauch in fast 200 Fällen vorgeworfen
Am Mittwoch (19.09.18) hat die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden gegen den Mann begonnen, der seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt. Der Schwimmlehrer soll 40 kleine Mädchen sexuell missbraucht, genötigt und die Taten zum Teil auch unter Wasser gefilmt haben. Die Jugendschutzkammer hat den Prozess quasi direkt nach der Anklageverlesung vertagt. Sie will erst weiterverhandeln, wenn der Angeklagte auch eine Aussage machen wird.
Über seinen Anwalt hat der 34-Jährige zum Prozessauftakt daraufhin mitteilen lassen, dass er sich auf die Vorwürfe einlassen wird. Voraussichtlich am Donnerstag ist eine schriftliche Stellungnahme zu erwarten, berichten Prozessbeobachter.
Schriftliche Stellungnahme am Donnerstag erwartet
Zur Last gelegt werden ihm schwerer sexueller Missbrauch in sechs Fällen sowie sexueller Missbrauch in 195 Fällen. Die Taten soll er über fast zwei Jahre hinweg zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangen haben. Außerdem muss er sich wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten.
Damit die Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren ihren Eltern nichts erzählen, soll der Mann mindestens zwei seiner Opfer massiv eingeschüchtert und sogar mit dem Tod bedroht haben. Vergewaltigung wird ihm nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen.
Die Eltern von zwei Fünfjährigen hatten unabhängig voneinander Anzeige erstattet
Das Verfahren gegen den Mann kam in Gang, als die Eltern von zwei Fünfjährigen im Sommer 2017 unabhängig voneinander Anzeige bei der Kriminalpolizei Rastatt erstatteten. Die Ermittler wurden hellhörig, akribische und zweitaufwendige Ermittlungen folgten. Rund 160 Schwimmkurse, die der Angeklagte für jeweils bis zu 14 Kinder gegeben hatte, wurden überprüft, hunderte Eltern kontaktiert.
Betroffen waren Kurse, die drei Schwimmschulen in Gernsbach und Kuppenheim (beide Kreis Rastatt), Achern (Ortenaukreis), Bad Herrenalb (Kreis Calw) sowie Lörrach und Baden-Baden organisiert hatten. Für 40 Kinder ließen sich schließlich die Vorwürfe erhärten. Drei der Mädchen waren zwar auf den Videos zu sehen gewesen, konnten aber bislang nicht identifiziert werden.
Die 37 namentlich bekannten Kinder seien fast alle von der zuständigen Ermittlungsrichterin vernommen worden, begleitet von einer Anwältin als Zeugen- und Rechtsbeistand. Lediglich die eltern von zwei oder drei Mädchen hätten die Befragung verweigert, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.
Der Angeklagte schwieg bisher lange zu den Vorwürfen
Wegen der Schwere der Vorwürfe sowie Verdunkelungs- und Fluchtgefahr hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe einer Verlängerung der Untersuchungshaft zugestimmt. Inzwischen sitzt der Beschuldigte seit fast genau einem Jahr im Gefängnis. Der Angeklagte, ein nicht vorbestrafter Deutscher, hatte dort bislang geschwiegen.
Der Prozess findet wegen der minderjährigen Opfer vor der Jugendschutzkammer statt. Ob und inwieweit die Öffentlichkeit von Teilen des Prozesses ausgeschlossen wird, ist unklar. Die Anklagebehörde will für den Beschuldigten neben einer Haftstrafe auch die Sicherheitsverwahrung erreichen.
(la)