Agentur für Arbeit, Jobcenter, © Jan Woitas - dpa

Meldungen über Arbeitslosigkeit müssen ab September wieder persönlich erfolgen

Ab 1. September wird der persönliche Besuch in der Agentur für Arbeit wieder verpflichtend

Nur noch bis zum 31.08.2021 können sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per Mail bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos melden. Ab dem 01.09.2021 gibt es diese Option nicht mehr. Dann müssen Menschen, die aus ihrem Job ausgeschieden sind oder pausieren wieder persönlich vorstellig werden. Die Ausnahmeregelung galt, um Kontakte während der Corona-Pandemie zu reduzieren.

Die Rückkehr zur alten Regelung gilt bundesweit. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung im Rahmen der Öffnungszeiten möglich. Über Änderungen, etwa bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, werde die Agentur für Arbeit rechtzeitig informieren, heißt es.

(br)