Zusätzlich gilt die Maskenpflicht auch an allen Bahnhöfen
Die Corona-Zahlen in Lörrach steigen weiter, die 7-Tages-Inzidenz liegt seit mehreren Tagen durchgehend über 50. Deshalb erweitert der Landkreis die Maskenpflicht. Sie tritt ab Dienstag (09.03.2021) in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 29. März.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren:
- auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 m
- an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen, sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten
- bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
- in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern
- auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
- auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inkl. bestehender Zu- und Durchgänge
- auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
- im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim
Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die definierten Innenstadtbereiche mit Maskenpflicht sind auf der Homepage des Landkreises zu finden.
(dk)