Die Beamten durchschauten die Absichten des Lieferanten
Ein französischer Autotransporter hat versucht, den deutschen Zoll hinters Licht zu führen. Wie die Beamten mitteilen, wollte bereits Ende Februar ein Mann aus Nîmes von der Schweiz kommend die deutsche Grenze bei Rheinfelden passieren. Er hatte einen Unfallwagen auf seinem Transporter aufgeladen und gab an, diesen in der Schweiz für 9.300 Franken gekauft zu haben. Zollgebühren wollte er nicht bezahlen. Schließlich könne er dies ja auch noch nach dem Grenzübertritt nach Frankreich tun, so die Begründung des Mannes.
Die deutschen Zöllner gaben dem Mann drei Möglichkeiten: Er könne das Fahrzeug gleich an Ort und Stelle in die EU abfertigen, alternativ ein sogenanntes zollrechtliches Versandverfahren anwenden oder zurück in die Schweiz fahren und dort die Abfertigung direkt an der Grenze zu Frankreich vornehmen lassen. Der Mann behauptete, er wolle in die Schweiz zurückkehren, wurde durch die Beamten jedoch dabei beobachtet, wie er nicht wieder die Auffahrt Richtung Schweiz wählte, sondern stattdessen Richtung Grenzach-Wyhlen weiterfuhr.
Das ließen sich die Zöllner nicht gefallen: Sie verfolgten und stoppten den Transporter. Bei einer anschließenden Durchsuchung folgte die nächste Überraschung. Eine Rechnung offenbarte, dass auch der Kaufpreis, den der Mann angegeben hatte, erlogen war. Statt 9.300 Franken hatte er in Wirklichkeit 24.000 Schweizer Franken für den Unfallwagen bezahlt. Die Beamten leiteten ein Steuerstrafverfahren gegen den Reisenden ein und berechneten Einfuhrabgaben in Höhe von rund 5.400 Euro. Weil der Mann bezahlte, durfte er anschließend seine Fahrt in Richtung Frankreich fortsetzen.